Von der Familienversicherung zur Studentenversicherung
Bis zu einem Alter von 25 Jahren und einem monatlichen Verdienst von höchstens 400 Euro sind Studenten in der Regel familienversichert. Verlieren sie diesen Versicherungsschutz können sie sich zu einem günstigen Beitragssatz gesetzlich versichern lassen. Je nach Krankenkasse liegt dieser zwischen 55 und 70 Euro. Der Vergleich lohnt sich. Die Studentische Krankenversicherung können Studenten höchstens bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester in Anspruch nehmen. Fachsemester sind die Semester, die in einem Studienfach studiert wurden. Urlaubssemester werden nicht mitgezählt Danach gibt es die Möglichkeit einer so genannten „freiwilligen Versicherung“. Wird diese innerhalb von drei Monaten nicht wahrgenommen ist nur noch eine private Versicherung möglich. Es wird unterschieden zwischen einem Übergangstarif und einer dauerhaften Versicherung. Unter Umständen kann die private Versicherung günstiger sein. Deshalb sollten unbedingt rechtzeitig die Versicherungstarife verglichen werden.
Nach Abschluss des Studiums kann eine neue Kasse gesucht werden. Bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen, bleibt man 18 Monate an die Wahl gebunden. Der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung sollte genau überlegt werden, da unter Umständen die Rückkehr zu einer gesetzlichen Versicherung nicht möglich ist. Wenn direkt nach dem Studium eine normale Arbeitstätigkeit begonnen wird greift die normale Versicherungspflicht für Arbeitnehmer.
Der Studentenstatus
Der wichtigste Aspekt einer studentischen Arbeitskraft ist der Studentenstatus. Solange dieser nicht verloren ist, genießt sie zahlreiche Vorteile. Ein Student muss für diesen Status an einer Universität oder Hochschule regulär eingeschrieben sein. Außerdem darf er vom Finanzamt nicht als regulärer Arbeitnehmer eingestuft worden sein. Dies kann passieren, wenn er mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Meist wird vom Finanzamt im Einzelfall über eine solche Einstufung entschieden. Geprüft werden vor allem die folgenden Fragen: Verdient der Student durch einen Job 401 Euro oder mehr? Beschränkt sich sein Studentenjob auf einen Umfang von 20 Stunden? Handelt es sich um eine studienfremde Tätigkeit? Es gibt übrigens eine interessante Sonderregelung: Wenn ein Student während des Semesters in der Krankenversicherung für Studenten versichert ist, dann muss er für eine Beschäftigung ausschließlich in den Semesterferien keine Krankenversicherungsbeiträge extra zahlen.