Arbeitszeit und – dauer eines Studentenjobs
Der Student kann während der Semesterferien oder während der Veranstaltungszeiten arbeiten. Er darf nur eines nicht: Sein Studium gefährden. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Tätigkeiten, die mit dem Studium in Zusammenhang stehen und studienfremden Arbeitsinhalten.
Wenn eine Tätigkeit eindeutig studienfremde Inhalte hat, darf sie in einem Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Ansonsten riskiert der Student seines Status zu verlieren. Auch für Studenten gelten die Regeln für geringfügig Beschäftigte: Ab einem monatlichen Verdienst von 401 Euro wird ein Job sozialversicherungspflichtig.
Wenn ein Student eine mit dem Studium thematisch verbundene Tätigkeit ausführt, in einem Umfang von über 20 Stunden pro Woche, wird gegebenenfalls im Einzelfall geprüft, ob der Student nicht als regulärer Arbeitnehmer einzustufen ist. Der Verdienst einer kurzfristigen Beschäftigung in den Semesterferien wird aufs Jahr umgerechnet. Unter Umständen kann der Student durch eine Steuererklärung die für diesen Job bezahlten Steuern zurückbekommen. Über die genaue rechtliche Lage beraten auch Studentenkanzlei und Zentrale Studienberatung der jeweiligen Hochschule.
Der Studentenstatus ist ein hohes Gut: Er bringt dem Student unter anderem niedrige Krankenversicherungsbeiträge, den Vorteil mehrere Minijobs nebeneinander ausüben zu können und weitere Vergünstigungen bei Eintrittspreisen, Busfahrkarten oder Bahnfahrkarten.
Der Studentenjob und das BaföG
Nebeneinkünfte durch einen Studentenjob können das BaföG vermindern. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 400 Euro monatlich oder 4800 Euro jährlich. Vergütungen für bezahlte Praktika gelten nicht als Nebeneinkünfte. Sie werden als Ausbildungsvergütungen geführt. Im Zweifel sollte direkt beim BaföG-Amt an der nächsten Universität nachgefragt werden. Der jeweilige Sachbearbeiter kann nach Prüfung der Unterlagen sagen, welche Einkünfte zu den Nebeneinkünften zählen. Ebenso klärt der Berater Fragen um die Einstufung des Studentenjobs als Job oder Praktikum und mögliche Auswirkungen auf den eigenen BaföG-Bescheid.
Der BaföG-Bescheid berechnet sich auch danach welche Unterstützung die Eltern dem Studenten geben können. Den Förderungshöchstbetrag von 643 Euro erhalten die wenigsten Studenten. Deshalb lohnt es sich individuell zu prüfen, wie ein Studentenjob die eigene Kasse aufbessern könnte. Nicht jeder Job ist eine sinnvoller Einsatz der eigenen Zeit. Eventuell ist im Einzelfall auch ein bezahltes Praktikum zu bevorzugen.